Bildung und Teilhabe (BuT)

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

Beziehen Sie

• Arbeitslosengeld II („Hartz IV“),
• Wohngeld oder
• Kinderzuschlag?

Dann übernehmen das Jobcenter oder Ihr Landkreis die Kosten für
• eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
• mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
• den persönlichen Schulbedarf (insgesamt 156 Euro je Schuljahr),
• die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
• Lernförderung (tatsächliche Kosten – Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
• die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
• die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Dagmar Kurzbach (Schulsozialarbeit)
Tel.: 02206 602-480
E-Mail: Schulsozial(at)sekundarschule-overath.de
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