Die Begleitung und Unterstützung finden in Form von Beratungstätigkeiten statt, die insbesondere zur Prävention und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen sowie darin begründeter Konflikte beiträgt. Um eine professionelle Vorgehensweise zu gewährleisten, trifft sich das Beratungsteam in regelmäßigen Abständen um aktuelle Anliegen zu besprechen und adäquate und zeitnahe Lösungen zu finden.

Folgender Verfahrensablauf findet derzeit im Rahmen der Beratung statt:

Beratungsweg

Freiwilligkeit
Ein Beratungsgespräch hat immer freiwilligen Charakter. Die Klassenlehrer/innen können den Schüler/innen den Vorschlag unterbreiten, das Gespräch zu suchen. Gute Beratung aktiviert und hilft, „Wege zur Selbsthilfe“ zu finden und sie zu beschreiten. Selbsthilfe ist nur möglich, wenn Einsicht zur eventuellen Verhaltensänderung oder Veränderung der individuellen Sichtweise besteht. Dieser Prozess kann nur auf freiwilliger Basis gelingen.

Schweigepflicht
Die Mitglieder des Beratungsteams unterliegen der Schweigepflicht. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, die Schweigepflicht mit Zustimmung des oder der Ratsuchenden aufzuheben, z.B. wenn weitere Personen einbezogen werden sollen.

Kooperation mit externen Einrichtungen
Die Grenzen der Beratungstätigkeit an der Schule sind dann erreicht, wenn sich zeigt, dass spezielle professionelle Unterstützung, z.B. medizinische, psychologische, therapeutische oder andere Formen der Betreuung, unabdingbar ist. Aus diesem Grund sind die Mitglieder des Beratungsteams gut mit externen Einrichtungen vernetzt, um gegebenenfalls Schülerinnen und Schülern, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie Kolleginnen und Kollegen Kontakte zu kompetenten Fachleuten zu vermitteln.